Juhu erstmal

Published Tue 2 Mar, 22:30 by Ypsy in General


Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Vorratsdatenspeicherung heute Morgen für nichtig erklärt. Leider eben nur die aktuelle Regelung und nicht die Speicherung generell. Dafür hat wohl der Mut gefehlt, vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.
Die taz schreibt:

Karlsruhe hat hier und da die Schrauben etwas angezogen, aber im Prinzip bleibt es dabei, dass auch die Vorratsdatenspeicherung ein normales Mittel der Ermittlungen bleiben wird.

Das VerfG hat aber anscheinend die grundlegenden Bedenken verstanden:

Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Speicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten für sechs Monate um einen "besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimnis", weil die Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse "bis in die Intimsphäre" ermöglichten und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile gewonnen werden könnten.

Vielen Dank an den AK-Vorrat, den CCC und alle Unterzeichner und Aktivisten für die Bemühungen. Kein Dank an Guido... Blödmann.

Und jetzt los los, löschen!

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